Compliance Richtlinie der HERZOG Gruppe

  1. Ziele und Geltungsbereich
    Die Compliance Richtlinie enthält nähere Vorgaben für den Bereich Compliance und ethisches Verhalten. Der Erfolg von HERZOG hängt entscheidend davon ab, dass wir uns alle, Vorstände, Geschäftsführung, Führungskräfte sowie jeder einzelne Arbeitnehmer, ehrlich, integer und ethisch korrekt verhalten. Das bedeutet auch, dass wir intern und extern wahrheitsgemäß, umfassend und rechtzeitig berichten und kommunizieren.

    Unser gemeinsames Ziel ist es, Verantwortung für unser Unternehmen zu übernehmen und die über lange Jahre erworbene Reputation zu schützen. Dem Gebot der Nachhaltigkeit folgend sind wir uns der Verantwortung für die ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen unseres Handelns bewusst. Dazu zählt auch, dass die im Unternehmen geltenden Regeln von uns allen jederzeit und überall beachtet und eingehalten werden. Unseren Vorständen, Geschäftsführungen und Führungskräften kommt dabei eine besondere und verantwortungsvolle Rolle zu. Sie haben eine Vorbildfunktion und müssen die Regelungen beispielhaft vorleben, regelwidrigem Verhalten im Unternehmen vorbeugen, die Mitarbeiter schützen und das Unternehmen integer nach innen und außen repräsentieren.

    Leitbild und die zugehörige Compliance Richtlinie gelten über alle Hierarchieebenen einheitlich und verbindlich für Vorstand, Geschäftsführungen, Führungskräfte und alle anderen Mitarbeiter unseres Unternehmens. Eine Identifikation mit diesen Vorgaben und ihre unbedingte Befolgung sind entscheidende Voraussetzungen für unseren dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg und unsere Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Verstöße gegen unsere internen Vorgaben können die HERZOG Gruppe und seine Mitarbeiter erheblichen Risiken aussetzen und können deshalb nicht toleriert werden.

  2. Grundsätze unseres Handelns
    1. Einhaltung von Gesetzen und sonstigen bindenden Regelungen
      Das Beachten aller Gesetze und Vorschriften ist ein zentraler Bestandteil der Firmenphilosophie. Alle Mitarbeiter der HERZOG Gruppe sind verpflichtet, nach dieser Compliance Richtlinie zu handeln. Wir achten darauf, dass gesetzliche Bestimmungen und unsere hohen Standards eingehalten werden. Wir zeigen keinerlei Toleranz bei der Nichteinhaltung von geltendem Recht, insbesondere bei Bestechung und Korruption, Kartellabsprachen, illegaler Beschäftigung und Diskriminierung. Jeder Mitarbeiter der HERZOG Gruppe ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Verhaltensgrundsätze und Werte der HERZOG Gruppe ohne Zugeständnisse umgesetzt und gelebt werden.Diese Compliance-Richtlinie hilft uns, indem sie mögliche Risiko­ und Konfliktbereiche sowie deren Bedeutung für unser Unternehmen aufzeigt. Sie wird ergänzt durch interne Richtlinien und Regularien sowie arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Darüber hinaus halten wir selbstverständlich nationale und internationale gesetzliche Regelungen ein.Die Nichtbeachtung dieser Compliance Richtlinie kann erhebliche Schäden und Bußgelder, Sperren für öffentliche und private Aufträge, weitere behördliche Sanktionen sowie Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste nach sich ziehen. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen schädigen nicht nur das Unternehmen und gefährden die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, sondern auch die unserer Geschäftspartner. Zudem können Gesetzesverstöße zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

      Die Missachtung von Gesetzen und sonstigen bindenden Regelungen kann personelle Konsequenzen und Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Mitarbeiter nach sich ziehen. Behördliche Ermittlungen und interne Untersuchungen von Verdachtsfällen können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen und interne Ressourcen unproduktiv binden.

    2. Ethisches Verhalten
      Wir verstehen darunter ein bewusstes Verhalten, dass die Normen respektiert und wertvolle Ziele anstrebt.Unser Anspruch geht über das bloße Einhalten der Gesetze und sonstigen verbindlichen Regelungen hinaus. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass dieses ethische Verhalten bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit und in allen damit zusammenhängenden Situationen gelebt wird. Vorgesetzte müssen ihrer Vorbildfunktion als Repräsentant der HERZOG Gruppe gerecht werden.Dazu gehört auch, sich nach dem erkennbaren Sinn unserer internen Vorgaben zu richten.
  3. Wichtige Ziele und Vorgaben unseres Handelns
    1. Bekämpfung von Korruption
      Korruption ist weltweit verbreitet und wirkt sich negativ auf Gesellschaft, Märkte und Unternehmen aus.

      Unzulässige Einflussnahme auf Entscheidungen von Auftraggebern benachteiligen die nicht Begünstigten und verursachen hohe volkswirtschaftliche Schäden.

      Allgemein wird unter Korruption der Missbrauch von anvertrauter Macht im beruflichen Umfeld zum eigenen privaten Nutzen oder zum Vorteil eines Dritten, beispielsweise des Arbeitgebers, verstanden.

      Dazu gehört das Anbieten, Geben, Verlangen oder auch das Annehmen von Zuwendungen als Anreiz, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs etwas zu tun, was unredlich, beziehungsweise illegal ist oder einen Vertrauensbruch darstellt. Üblicherweise werden in diesem Zusammenhang die Bestechungsdelikte genannt.

      Korruption kommt sowohl beim Umgang mit Amtsträgern als auch mit Geschäftspartnern vor.

      Zuwendungen jeglicher Art sind weltweit verboten, wenn sie darauf abzielen, die Entscheidung eines Amtsträgers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Verboten sind also alle Vorteilsgewährungen, durch die die Entscheidung einer staatlichen Behörde erkauft werden soll.

      Wegen des latenten Verdachts auf Korruption bestehen für Zuwendungen von und an Geschäftspartner (Einladungen, Geschenke, Spenden etc.) sehr enge Grenzen und sind in der Richtlinie „Zuwendungen aller Art“ geregelt.

    2. Fairer Wettbewerb
      Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen mit Konkurrenten sind verboten und lehnen wir ab. Jede Vereinbarung über die Aufteilung von Projekten, Gebieten, Kunden oder Märkten unter Wettbewerbern ist verboten. Ebenso verboten sind Preis- und Mengenabsprachen oder Scheinangebote unter Mitbewerbern jedweder Art.

      Wir gewinnen Aufträge im fairen Wettbewerb durch innovative Herangehensweisen und hohe Qualität und lehnen jegliche wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen, insbesondere Preis und Mengenabsprachen oder Scheinangebote ab.

    3. Soziales Verhalten im Unternehmen
      Wir pflegen im Unternehmen einen respektvollen, fairen und loyalen Umgang. Chancengleichheit wird allen Mitarbeitern bei der Einstellung und ihrer weiteren persönlichen Entwicklung im Unternehmen geboten.

      Jegliche Diskriminierung ist zu unterlassen. Insbesondere darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt oder belästigt werden.

      Durch einen toleranten, höflichen und rücksichtsvollen Umgang soll jeder Mitarbeiter zu einem guten Arbeitsklima beitragen.

    4. Faire Beschäftigung
      Die illegale Beschäftigung oder die Ausbeutung von Arbeitnehmern, intern oder bei Nachunternehmern ist strikt verboten. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind ohne Abstriche einzuhalten. Dumpinglöhne werden von der HERZOG Gruppe nicht toleriert, da Sie gesetzeswidrig sind und zur Wettbewerbsverzerrung beitragen.
    5. Interessenskonflikte
      Private Interessen der Mitarbeiter über die vertraglich festgelegten Vereinbarungen hinaus dürfen nicht zu Lasten des Unternehmens verfolgt werden.
    6. Umgang mit Vermögen des Unternehmens
      Das Vermögen der HERZOG Gruppe, beispielsweise Geräte oder Material, ist vor Missbrauch zu eigenen oder fremden Zwecken zu schützen.
    7. Umgang mit vertraulichen Informationen
      Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum eigenen Nutzen missbraucht oder an Dritte weitergegeben werden.
    8. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
      Als unternehmerische Aufgabe verstehen wir nachhaltiges Wirtschaften zur Sicherung des Erfolges von HERZOG für die Zukunft. Unser Wirtschaften folgt nicht kurzfristigen Renditezielen, sondern dient der Stärkung der finanziellen Basis und dem Erhalt und Ausbau der technischen Leistungsfähigkeit von HERZOG. Umweltschutz und damit ein sorgsamer und bewusster Umgang mit wertvollen Ressourcen sind für uns selbstverständlich.
  4. Schlusswort
    Wir, die Mitarbeiter und die Unternehmensleitung der Unternehmensgruppe HERZOG, bekennen uns zu dieser Compliance Richtlinie als Orientierung für unser Handeln untereinander, gegenüber unseren Kunden, Nachunternehmern und Lieferanten und sagen aus Überzeugung „Wir bauen Zukunft mit Tradition“.

Die HERZOG Gruppe ist ein Teil von Peter Gross Bau - www.gross-bau.de